Zielsetzung
Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung (veröffentlicht März 2022) erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude vor 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (ab Sep 2023) führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten. Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen.