Bei der Modernisierung von vermieteten Bestandsimmobilien wird Vermietern/innen durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die hierfür anfallenden Kosten jedenfalls teilweise durch Mieterhöhungen zu kompensieren. Besondere Relevanz erfährt dies insbesondere durch die Änderungen des sog. „Heizungsgesetzes“ mit Wirkung zum 01.01.2024. Um derartige Mieterhöhungen rechtssicher durchzuführen, sollten Vermieter/innen in den drei Phasen des Modernisierungsprozesses (1. Phase: Ankündigung; 2. Phase: Durchführung; 3. Phase: Mieterhöhung nach Modernisierung) die potentiellen Risiken kennen. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und „Fallstricke“ dieser drei Phasen in einem dreiteiligem Seminarmodul.
Haben Sie Interesse an weiteren kurzen Impulsen zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung? Dann schauen Sie sich auch gerne
Teil 1 oder
Teil 3 an.