Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein Mikrofon erforderlich.
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Zielsetzung
Bei der Modernisierung von vermieteten Bestandsimmobilien wird Vermietern/innen durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die hierfür anfallenden Kosten jedenfalls teilweise durch Mieterhöhungen zu kompensieren. Besondere Relevanz erfährt dies insbesondere durch die Änderungen des sog. „Heizungsgesetzes“ mit Wirkung zum 01.01.2024. Um derartige Mieterhöhungen rechtssicher durchzuführen, sollten Vermieter/innen in den drei Phasen des Modernisierungsprozesses (1. Phase: Ankündigung; 2. Phase: Durchführung; 3. Phase: Mieterhöhung nach Modernisierung) die potentiellen Risiken kennen. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und „Fallstricke“ dieser drei Phasen in einem dreiteiligem Seminarmodul.
Haben Sie Interesse an weiteren kurzen Impulsen zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung? Dann schauen Sie sich auch gerne Teil 2 oder Teil 3 an.
Inhalte
Aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Mieterhöhung nach Modernisierung
Notwendigkeit der rechtssicheren Durchführung von Mieterhöhungen
Gesetzliche Möglichkeit für Vermieter/innen, Modernisierungskosten teilweise durch Mieterhöhungen zu kompensieren
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Mieterhöhung nach Modernisierung
Ihre Vorteile
Sie erlangen durch das neugewonnene Wissen Sicherheit bei Entscheidungen.
Sie können zukünftig Ihren Mietern/innen rechtssichere Auskünfte geben.
Alle Inhalte orientieren sich an pragmatischen und umsetzbaren Inhalten.
Zielgruppe
Leiter/in Bestandsbewirtschaftung
Mitarbeiter/in aus dem Bereich Bestandsbewirtschaftung
Mitarbeiter/in aus dem Bereich Vermietung
WEG- und Hausverwalter/in
Immobilienmakler/in
Quereinsteiger/-in
Termine/Orte
09:00
-
11:00
Uhr
Online
Trainer/-in
Dr.
Dominik Hark
ist Rechtsanwalt in der auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er berät zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sowie zum Immobilienrecht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen sowie die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr von Inanspruchnahmen. Er ist zudem ständiger Referent zu immobilienrechtlichen Themen.
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