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Seminar

KI Verordnung für die Immobilienwirtschaft

Termine/Orte

LEG001506
Online -
Teilnehmerpreis 400,00 € Fördermöglichkeiten 4 MaBV-Stunden (Immobilienmakler) 4 MaBV-Stunden (Wohnimmobilienverwalter)

Aktuelles

Dieses Seminar kommt der Schulungspflicht laut der neuen KI Gesetzgebung der EU nach, die besagt, dass es verpflichtend ist, Mitarbeitenden KI-Kompetenzen zu vermitteln

Zielsetzung

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung Unternehmen, Mitarbeitende im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.

Unsere Schulung bietet Ihnen die perfekte Lösung, um Ihre Mitarbeitenden effizient und fundiert zu qualifizieren. In zwei Teilen decken wir alle relevanten Aspekte ab: Im ersten Teil lernen Sie, wo KI im Berufsalltag der Wohnungs- und Immobilienbranche bereits eingesetzt wird und wie Tools Ihre Effizienz steigern können. Im zweiten Teil geht es um die rechtlichen und ethischen Grundlagen, sodass Sie für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen abgesichert werden.

Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens: Vermeiden Sie rechtliche und wirtschaftliche Risiken, schützen Sie Ihre Reputation und gestalten Sie aktiv die digitale Transformation Ihres Unternehmens. Schulen Sie jetzt sich und Ihre Mitarbeitenden, weisen Sie Ihre KI-Kompetenz nach und sichern Sie sich gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil in der KI-gestützten Immobilienwirtschaft von morgen.

Inhalte

  • Einführung in das Thema KI - Definition, Abgrenzung verschiedener KI-Modelle
  • Ethische Aspekte bei der Nutzung von KI
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Datenschutz und geltende Gesetze, AI Act der EU
  • Überblick zu den technischen Anwendungsbereichen von KI in der Wohnungswirtschaft
  • Relevanz für die Immobilienwirtschaft: Prozessautomatisierung und Effizienzsteigerung
  • Sensibilisierung für Compliance Herausforderungen
  • Nach der Schulung erfolgt ein Abschlusstest. Mit diesem Test und der ausgestellten Bescheinigung, erfüllen Sie nach aktuellem Stand die Anforderungen des Artikel 4 KI-Verordnung.

Ihre Vorteile

  • Fachwissen: Erwerben Sie ein solides Grundverständnis von KI-Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten.
  • Praxisnähe: Profitieren Sie von praktischen Übungen und Fallstudien aus der Immobilienbranche
  • Kompetenzerweiterung: Erkennen Sie rechtliche und ethische Herausforderungen im Umgang mit KI
  • Sie erhalten nach Abschluss eine Bescheinigug, die Ihre Schulungsteilnahme dokumentiert und Sie nach aktuellem Stand des Artikel 4 KI-VO absichert.

Zielgruppe

Mitarbeiter/in aus allen Unternehmensbereichen

Sonstiges

Dieses Seminar wurde organisiert in freundlicher Kooperation mit Herr Dirk Leutbecher, Geschäftsführer von STONY Real Estate Capital.

Dirk Leutbecher ist Entrepreneur in der Immobilienbranche und seit über 30 Jahren in verschiedenen nationalen und internationalen Unternehmen tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Finanzierungs-, Nachhaltigkeits-, Digitalisierungs- sowie Business Development-Bereich. Er organisiert seit über 15 Jahren Netzwerkveranstaltungen für die Immobilienbranche und ist an zwei Hochschulen als Lehrbeauftragter tätig. KI ist für Ihn mehr Chance als Risiko, „wobei alles auf die richtige Gestaltung ankommt“. 

Das Format Espresso-Shots zu verschiedenen Themen aus der Immobilienwirtschaft finden Sie hier: https://www.espresso-shot.de/

Termine/Orte

Online
Termine/Orte
  • Montag, 12.05.2025
    09:00 - 13:00 Uhr
Online
Termine/Orte
  • Mittwoch, 14.05.2025
    09:00 - 13:00 Uhr

Trainer/-in

  • Philipp Schmidt

    berät Organisationen seit 2008 zu den Themen Digitale Transformation, Personalmanagement, Leadership, Business Development und Nachhaltigkeitsmanagement. Des Weitern ist er seit 2011 als Hochschuldozent, Trainer und Coach tätig. Er sieht im Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmensprozessen vor allem die Chancen für die Organisationen.

     

  • Dr. Ralf Heine

    leitet als Fachanwalt für Arbeitsreicht sowie für Informationstechnologierecht den Bereich IT- und Datenschutzrecht bei Aulinger Rechtsanwälte. In seiner täglichen Arbeit berät und begleitet er Mandanten bei IT-Projekten (von der Verhandlung bis zur Begleitung der Umsetzung) und unterstützt diese bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in der Unternehmenspraxis. Schlussendlich vertritt er Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bzw. der Verteidigung vor solchen. Daneben steht er Mandanten auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.