Zielgruppen bilden die Absolventen und Absolventinnen der Studiengänge BWL, VWL, Jura, Architektur und Ingenieurwesen, aber auch Praktiker*innen mit umfangreicher Berufspraxis, die den Kontaktstudiengang zur Spezialisierung im Bereich Immobilienwirtschaft nutzen wollen.
Zum Kontaktstudium Sachverständigenwesen kann zugelassen werden, wer:
- ein abgeschlossenes Studium technischer oder wirtschaftlicher Fachrichtung an einer Hochschule oder Fachhochschule und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Kreditwirtschaft, bei Versicherungen oder als Makler*in,
- ein abgeschlossenes Studium zum/zur Immobilienwirt*in (Diplom DIA/VWA) oder vergleichbaren Abschluss und eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Kreditwirtschaft, bei Versicherungen oder als Makler*in,
- eine mindestens achtjährige praktische Tätigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Kreditwirtschaft, bei Versicherungen oder als Makler*in,
- eine mindestens dreijährige intensive gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken”
absolviert hat.
Über Sonderfälle, in denen keine der vorgenannten Bedingungen erfüllt werden können, entscheidet der Studienleiter der Akademie. Für Gasthörer*innen, d.h. Teilnehmende, die die Abschlussprüfung nicht ablegen wollen, gelten die obigen Voraussetzungen nicht.
Die
Zulassung zur Teilnahme wird individuell von der DIA Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH erteilt.
Link zur DIA Homepage:
https://www.dia.de/de/11/Diplom-Sachverstaendige-r+DIA.html