In der täglichen Praxis erleben Sie häufig, dass sich (vereinzelt) Eigentümer/innen nicht an die Zahlung der gemäß Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse oder in den Abrechnungen beschlossener Abrechnungsspitzen (Nachschüsse) halten. Für eine zeitnahe Verfolgung der Rückstände säumiger Hausgeldzahler/innen haften der/die Verwalter/in. Das Seminar soll Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, frühzeitig angefangen von Mahnungen, je nach Kenntnisstand über die Nutzung des/der jeweiligen rückständigen Sonder-/Teileigentümers/in, über die Möglichkeit einer Pfändung der Miete, bis hin zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung und im Rahmen bestehender Gemeinschaften der Wohnungseigentümer/innen mit Kompetenz und auch bei Neuakquisen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbende zu erhalten.