Zielsetzung
Im Rahmen der Energiewende soll bis zum Jahr 2045 in Deutschland ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Um dieses Ziel zu realisieren, werden professionelle Energieberatungen für Gebäude staatlich gefördert. Daher ist die Nachfrage nach Energieberatenden aktuell so hoch wie nie zuvor und wächst weiterhin stetig.
Mit einer Ausbildung als Energieberater/in für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude bereiten Sie sich nicht nur auf eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit vor, sondern sichern sich auch einen Arbeitsplatz in einer zukunftssicheren Branche.
Zielgruppe
Personen, welche die Grundqualifikation über einen Hochschulabschluss erworben haben (GEG §88 Absatz (1) Nr. 2).
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an dem angebotenen Lehrgang ist eine fachspezifische Vorbildung, die sog. „Grundqualifikation“. Um einschätzen zu können, ob eine solche in Ihrem Fall vorliegt, vergleichen Sie bitte die genannten Personengruppen im § 88 GEG Absatz (1) (s. Anhang). Personen, welche die Grundqualifikation über einen Hochschulabschluss erworben haben (§ 88 GEG Absatz (1) Nr. 2 a) oder b)), durchlaufen das Basismodul mit einem zeitlichen Umfang von 80 Unterrichtseinheiten (UE) mit je 45 Minuten.
Sonstiges
Zeitlicher Umfang:
Das Modul umfasst 80 Unterrichtseinheiten (UE) mit je 45 Minuten.
Qualifikationen:
Eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs qualifiziert Sie für die Vertiefungsmodule Energieberatung für Wohngebäude, bzw. Nichtwohngebäude. Sie erlangen außerdem die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen (nach § 88 GEG).