Zielsetzung
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde wesentlich überarbeitet und erweitert, um die Entwicklung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu beschleunigen. Es zielt darauf ab, die Ausstattung von Parkplätzen bei Wohngebäuden mit Ladeinfrastruktur zu fördern, was wiederum die Nutzung von Elektrofahrzeugen unterstützt und einen signifikanten Beitrag zur Verkehrs- und Klimawende darstellt. In diesem Kontext stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit Immobilieneigentümer dazu verpflichtet sind, ihre Parkplätze mit der notwendigen Lade- und Leitungsinfrastruktur auszurüsten. Ein Überblick über die zu berücksichtigenden Aspekte aus Eigentümersicht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stellplatzbereitstellung sowie die Implementierung und Überwachung von Nutzungsregelungen.