Seit Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Doch selbst Unternehmen, die früh mit der Umsetzung angefangen haben, werden mit vielen Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzstandards konfrontiert: Dies umfasst – insbesondere bei fortschreitender Digitalisierung aller Prozesse und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz - neben den weitreichenden Informationspflichten auch zahlreiche organisatorische Neuerungen, wie die Erstellung von Notfallplänen oder die Durchführung von Risikoeinschätzungen.
Hinweis: Die verantwortliche Stelle hat dem Datenschutzbeauftragten die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Erhalt seiner Fachkunde zu ermöglichen (Art. 37 Abs. 5, Art. 38 Abs. 2 DSGVO).