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Seminar

Das Prinzip der Kostenmiete für preisgebundenen Wohnraum – Für Fortgeschrittene

Termine/Orte

SVA013313
Online Mittwoch 09:30 – 17:00 Uhr
Teilnehmerpreis 360,00 € Fördermöglichkeiten
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein Mikrofon erforderlich.
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Webcam erforderlich.

Zielsetzung

Bei der Mietpreisgestaltung im sozialen Wohnungsbau gelten besondere öffentlich-rechtliche Vorgaben. An dieser sogenannten Kostenmiete müssen sich auch heute noch alle Eigentümer preisgebundener Wohnungen, insbesondere ehemals gemeinnützige Baugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen, orientieren.

Das Seminar baut auf den Grundlagen aus „Das Prinzip der Kostenmiete für preisgebundenen Wohnraum“ auf und es werden anhand von praktischen Fallbeispielen der Bezug zu gegenwärtigen Praxisfällen hergestellt.

Inhalte

  • Anlässe für eine Änderung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Besondere Formen der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Zusatz- und Auszugberechnung, Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
  • Erhöhung der Gesamtkosten bei baulichen Änderungen
  • Eigenkapitalverzinsung bei baulichen Änderungen
  • Abschreibung bei baulichen Änderungen
  • Miete nach Modernisierung bei Energieeinsparung
  • Tilgung von Fremdmitteln

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten die Anlässe für eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung vermittelt.
  • Sie erarbeiten, welche Auswirkungen bestimmte Änderungen der Wirtschaftseinheit auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung haben und wie diese Änderungen auf die Kostenmiete wirken.
  • Sie sind in der Lage, eine Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig vorzunehmen und nachzuvollziehen.

Zielgruppe

  • Leiter/in Bestandsbewirtschaftung
  • Leiter/in Rechnungswesen
  • Leiter/in Finanzbuchhaltung

Termine/Orte

09:30 - 17:00 Uhr
Online

Trainer/-in

  • Dipl.-Bw. Jürgen Jankowski
    Prokurist und Ansprechpartner für Wohnraumförderung, NRW Bank, Düsseldorf
  • Marina Hoffmeister
    Referentin für Wohnraumförderung, Sicherung der Zweckbestimmung von Förderwohnungen, Einkommensermittlung, Bürgschaften, Referat IV.2 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW