Zielsetzung
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In den Medien wurde bisher immer vom „Heizungsgesetz“ gesprochen. Der Gesetzgeber hat das Ziel gesetzt, dass neue Heizungen mit mindestens 65% EE (Erneuerbare Energien) eingebaut werden. Für bestehende Heizungen gibt es diverse Übergangsvorschriften, dabei stehen auch Gasetagenheizungen auf dem Prüfstand. Für die Praxis gibt es eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die leider auch zu neuen Handlungspflichten bei den Verwaltern, aber auch Wohnungseigentümern, führen. Das Kurzseminar vermittelt die wichtigsten Änderungen und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.