Zielsetzung
Seit dem 1.1.2024 ist das novellierte GEG bzw. das sog. „Heizungsgesetz“ in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat das Ziel gesetzt, dass neue Heizungen mit mindestens 65% EE (Erneuerbare Energien) eingebaut werden. Für bestehende Heizungen gibt es diverse Übergangsvorschriften, dabei stehen auch Gasetagenheizungen auf dem Prüfstand. Für die Praxis gibt es eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die zu neuen Handlungspflichten bei den Verwaltern, aber auch Vermietern bzw. Wohnungseigentümern, führen.
In unserem Seminar erhalten Sie einen fundierten und aktuellen Überblick zu den wichtigsten Änderungen des GEG.