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Seminar

BauTurbo in der Umsetzung - Anwendung und Potenziale der baupolitischen Handlungsspielräume, Umgang und Leitfaden für den Projektentwickler/Bauträger

Termine/Orte

SVA015877
Online Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnehmerpreis 200,00 € Fördermöglichkeiten
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein Mikrofon erforderlich.
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Webcam erforderlich.

Zielsetzung

„Es gibt keine Ausreden mehr“, so nannte der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Mathias Hellriegel den Gesetzentwurf zum sog. BauTurbo in der Anhörung des Deutschen Bundestages. Der BauTurbo ist nunmehr Gesetzesgrundlage und kann in den Kommunen zur Anwendung kommen. Wie und mit welchen Argumenten die Kommunen und Genehmigungsbehörden überzeugt werden können wird in dem Seminar mit Unterstützung aus der Praxis und auch mit der juristisch feinjustierten Rechtsaufassung

Inhalte

  • § 31 Abs. 3 BauGB – Abweichung von Bebauungsplänen
  • § 34 Abs. 3b BauGB – Verzicht auf das „Einfügen“ bei Wohnvorhaben
  • § 246e BauGB – Reichweite und Grenzen der neuen Vorschrift
  • Revolution im Lärmschutz – Neue Abweichungsmöglichkeit von der TA-Lärm

Zielgruppe

Projektentwickler:innen, Bauträger:innen
Bauherren, Wohnungsbauunternehmen
Planer:innen, Architekt:innen, Sachverständige, Projektmanager:innen
Kommunale Vertreter:innen

Sonstiges

Datenschutzhinweis: Dieses Seminar wird von der Holzbau Akademie veranstaltet. Die Holzbau Akademie ist ein gemeinsames Projekt des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), gemeinnützige Stiftung, Springorumallee 20, 44795 Bochum und der Koalition für Holzbau | Deutschen Agentur für Politikberatung GmbH, Friedrichstraße 79, 10117 Berlin. Im Rahmen der Seminarorganisation und -durchführung verarbeiten beide Partner personenbezogene Daten in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO.

Termine/Orte

10:00 - 12:00 Uhr
Online

Trainer/-in

  • Prof. Dr. Mathias Hellriegel

    Prof. Dr. Mathias Hellriegel ist seit 2002 Rechtsanwalt in Berlin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der TU Berlin und Dozent an der IREBS Immobilienakademie. 2020 gründete er HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE. Die Kanzlei ist seitdem auf insgesamt acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angewachsen. Ehrenamtlich war Prof. Dr. Mathias Hellriegel zehn Jahre Vorstand der gif und ist jetzt Leiter der Kompetenzgruppe Hochhäuser. Er ist Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, Richter am Anwaltsgerichtshof und regelmäßiger Gastautor in IZ und FAZ. Prof. Dr. Mathias Hellriegel kommentiert das Baugesetzbuch und die Bauordnung Berlin in den jeweiligen Standardkommentaren. Zudem ist er als Sachverständiger in der Bauausschuss-Anhörung zum Bau-Turbo im Deutschen Bundestag geladen und angehört.

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