Zielsetzung
In der Praxis wird oft von baulichen oder energetischen Maßnahmen gesprochen Diese Begriffe „kennt“ das WEG allerdings nicht. Zudem wurden die Vorschriften zur baulichen Veränderung seit dem 01.12.2020 vollständig „auf den Kopf“ gestellt worden. Die Beschlussfassung ist auf den ersten Blick zwar erleichtert, dennoch steckt auch hier der „Teufel im Detail“. Anhand von Praxisfällen werden verschiedene bauliche Veränderungen besprochen und Musterbeschlüsse inkl. den Kostenregelungen (§ 21 WEG) vorgestellt. Durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene GEG rücken auch die Abgrenzungsfragen zwischen Erhaltung und bauliche Veränderung in den Fokus (z. B. bei Etagenheizungen etc.). Die Nachzügler-Problematik, gerade im Bereich der E-Mobilität oder Heizungsthematik, rundet den gesamten Themenkomplex ab.