Aktuelles
Die Veranstaltung ist bei der Architektenkammer NRW in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, den NRW Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung zu beantragen. Nähere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter
Zielsetzung
Die novellierte Gefahrstoffverordnung (2024) bringt weitreichende Änderungen für den Umgang mit Schadstoffen in Gebäuden. Besonders relevant sind neue Mitwirkungs- und Informationspflichten (§ 5a GefStoffV), risikobezogene Maßnahmen (§ 11a GefStoffV), sowie strengere Anforderungen an die Fachkunde (§ 11a Abs. 6 GefStoffV). Das Seminar vermittelt praxisnah, wie Wohnungsunternehmen, Auftraggeber und ausführende Betriebe die neuen Vorschriften rechtssicher umsetzen und Haftungsrisiken vermeiden.